Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-25, 28 U 77/09

28 U 77/09Obergericht25.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 77/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-25

Aktenzeichen: 28 U 77/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0225.28U77.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11. März 2009 verkündete Urteil

der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger Zinsen erst ab dem 19. August 2006 zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits bis zum 3. April 2008 trägt der Beklagte (früher:

Beklagter zu 3) als Gesamtschuldner neben den früheren Beklagten zu 1 und

  1. Die danach entstandenen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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