Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-25, 2 Ws 18/10

2 Ws 18/10Obergericht25.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 18/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-25

Aktenzeichen: 2 Ws 18/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0225.2WS18.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wird, dass der angefochtene Beschluss lediglich insoweit rechtswidrig ist, als die Überwachung des Schriftverkehrs auf den Berichterstatter der Strafkam-mer übertragen worden ist.

Die Kosten des Rechtsmittels hat der Angeklagte zu tragen.

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