2 Ws 18/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-25, 2 Ws 18/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 18/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-25
Aktenzeichen: 2 Ws 18/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0225.2WS18.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wird, dass der angefochtene Beschluss lediglich insoweit rechtswidrig ist, als die Überwachung des Schriftverkehrs auf den Berichterstatter der Strafkam-mer übertragen worden ist.
Die Kosten des Rechtsmittels hat der Angeklagte zu tragen.
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