4 U 174/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-02, 4 U 174/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 174/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 4 U 174/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0302.4U174.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 11 i.V.m. §§ 2 Abs. 2; 18 RettG NW
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 02. September 2009 ver-kündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors zusätzlich heißt: „wie am 23. Juni 2009 unter der Internetadresse http://Internetadresse1 festgestellt“.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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