Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-02, 4 U 180/09

4 U 180/09Obergericht02.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 180/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-02

Aktenzeichen: 4 U 180/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0302.4U180.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 02. September 2009 ver-kündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors zusätzlich heißt: „wie am 23. Juni 2009 unter der Internetadresse http://Internetadresse1 festgestellt“.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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