5 UF 145/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-03, 5 UF 145/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-03, 5 UF 145/09
5 UF 145/09Obergericht03.03.2010
Regest
Feststellung einer fehlenden realen Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin für eine sogenannte Berufsrückkehrerin unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie trotz unzureichend dargelegter Erwerbsbemühungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 145/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-03
Aktenzeichen: 5 UF 145/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0303.5UF145.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1573 Abs. 1, 1574 BGB
Leitsätze
Feststellung einer fehlenden realen Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin für eine sogenannte Berufsrückkehrerin unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie trotz unzureichend dargelegter Erwerbsbemühungen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. August 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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