25 U 55/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-05, 25 U 55/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 55/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-05
Aktenzeichen: 25 U 55/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0305.25U55.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil
teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner ver-
pflichtet sind, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der
ihr ab dem 18.05.2001 durch die Ausweisung falscher Jahresergeb-nisse in den ihr von den Beklagten im Jahre 2001 und 2002 vorgelegten Jahresabschlüssen zum 31. 12. 2000 und zum 31.12.2001 betreffend die Fa. G GmbH in E4 entstanden ist und noch entstehen wird.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen;
die weitergehende Klage der Klägerin wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder
Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in
Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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