Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-05, 26 U 147/08

26 U 147/08Obergericht05.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 147/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-05

Aktenzeichen: 26 U 147/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0305.26U147.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.06.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagte durch Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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