I-19 U 69/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-05, I-19 U 69/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-05, I-19 U 69/09
I-19 U 69/09Obergericht05.03.2010
Regest
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Werkvertrages über den Ausbau eines vermeintlichen Pfettendaches mit einer Dachgaube, bei dem es sich tatsächlich um ein Sparrendach handelt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 69/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-05
Aktenzeichen: I-19 U 69/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0305.I19U69.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 313, 346, 649 BGB BGB
Leitsätze
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Werkvertrages über den Ausbau eines vermeintlichen Pfettendaches mit einer Dachgaube, bei dem es sich tatsächlich um ein Sparrendach handelt.
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 15. Januar 2010 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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