Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-09, 10 W 95/09

10 W 95/09Obergericht09.03.2010

Regest

Grundsätze der Stammeserbfolge in der 4. Hoferbenordnung, Voraussetzungen der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 95/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: 10 W 95/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0309.10W95.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen -

Normen: §§ 5 Nr. 4, 6 Abs. 5 und 7 Höfeordnung

Leitsätze

Grundsätze der Stammeserbfolge in der 4. Hoferbenordnung, Voraussetzungen der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten S C gegen den am 19. Mai 2009 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Beckum

wird zurückgewiesen.

Für den ersten Rechtszug verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller und Beschwerdeführer einschließlich der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten.

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