I-8 U 5/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-10, I-8 U 5/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 5/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-10
Aktenzeichen: I-8 U 5/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0310.I8U5.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 28.11.2008 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für die Berufung: 65.701,62 €
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