II-5 UF 198/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-10, II-5 UF 198/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-10, II-5 UF 198/09
II-5 UF 198/09Obergericht10.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-5 UF 198/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-10
Aktenzeichen: II-5 UF 198/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0310.II5UF198.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das am 20. November 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen in seinem Ausspruch zum Versor-gungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von dem Versicherungskonto Nr. ###### des Antragsgegners bei der Deut-schen Rentenversicherung Nord werden auf das Versicherungskonto Nr. ###### bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenan-wartschaften von monatlich 226,63 €, bezogen auf den 30.04.2009, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten der Rechtsmittelinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert der Beschwerdeinstanz beträgt 1.000,00 €.
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