Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-11, 5 RBs 13/10

5 RBs 13/10Obergericht11.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 13/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-11

Aktenzeichen: 5 RBs 13/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0311.5RBS13.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern

übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet

verworfen.

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