5 RBs 13/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-11, 5 RBs 13/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-11, 5 RBs 13/10
5 RBs 13/10Obergericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 13/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: 5 RBs 13/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0311.5RBS13.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern
übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet
verworfen.
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