I-19 U 138/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-12, I-19 U 138/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-12, I-19 U 138/09
I-19 U 138/09Obergericht12.03.2010
Regest
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beratungsvertrag mit einem auf die Richtigkeit des Rats vertrauenden Dritten zustande kommen kann. 2. Besitzverhältnisse an einer in den Betriebsräumen des Eigentümers vom Unternehmer im Zuge der Wartung zerlegten Maschine.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 138/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-12
Aktenzeichen: I-19 U 138/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0312.I19U138.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 434 Abs. 1, 437, 440, 280, 281, 854 Abs. 1 BGB
Leitsätze
- Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beratungsvertrag mit einem auf die Richtigkeit
des Rats vertrauenden Dritten zustande kommen kann.
- Besitzverhältnisse an einer in den Betriebsräumen des Eigentümers vom Unternehmer im
Zuge der Wartung zerlegten Maschine.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.