Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-12, I-19 U 138/09

I-19 U 138/09Obergericht12.03.2010

Regest

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beratungsvertrag mit einem auf die Richtigkeit des Rats vertrauenden Dritten zustande kommen kann. 2. Besitzverhältnisse an einer in den Betriebsräumen des Eigentümers vom Unternehmer im Zuge der Wartung zerlegten Maschine.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 138/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-12

Aktenzeichen: I-19 U 138/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0312.I19U138.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 434 Abs. 1, 437, 440, 280, 281, 854 Abs. 1 BGB

Leitsätze

  1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beratungsvertrag mit einem auf die Richtigkeit

des Rats vertrauenden Dritten zustande kommen kann.

  1. Besitzverhältnisse an einer in den Betriebsräumen des Eigentümers vom Unternehmer im

Zuge der Wartung zerlegten Maschine.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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