21 U 15/06•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-13, 21 U 15/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 15/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-13
Aktenzeichen: 21 U 15/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0313.21U15.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.12.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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