20 U 45/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-17, 20 U 45/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 45/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 20 U 45/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0317.20U45.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.01.2009 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von ebenfalls 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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