Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, 26 U 166/08

26 U 166/08Obergericht23.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 166/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 26 U 166/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0323.26U166.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.08.2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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