26 U 166/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, 26 U 166/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, 26 U 166/08
26 U 166/08Obergericht23.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 166/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: 26 U 166/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0323.26U166.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12.08.2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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