Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, I-4 U 175/09

I-4 U 175/09Obergericht23.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 175/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: I-4 U 175/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0323.I4U175.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09. September 2009 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abge-ändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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