I-4 U 175/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, I-4 U 175/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-23, I-4 U 175/09
I-4 U 175/09Obergericht23.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 175/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: I-4 U 175/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0323.I4U175.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09. September 2009 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abge-ändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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