11 U 65/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-24, 11 U 65/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 65/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-24
Aktenzeichen: 11 U 65/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0324.11U65.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Januar 2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.016,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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