I-13 U 125/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-24, I-13 U 125/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-24, I-13 U 125/09
I-13 U 125/09Obergericht24.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-13 U 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-24
Aktenzeichen: I-13 U 125/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0324.I13U125.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2009 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.974,43 € abzüglich am 23.10.2007 gezahlter 4.795,35 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 5.974,43 € für den Zeitraum vom 14.08. bis zum 22.10.2007, aus 1.179,08 € für den Zeitraum vom 23.10.2007 bis zum 09.03.2008 und in Höhe von 14.25 % aus 1.179,08 € seit dem 10.03.2008 zu zahlen sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 546,69 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2007 an die Prozessbevoll¬mächtigten der Klägerin zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 32 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 68 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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