Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-25, 15 Wx 101/09

15 Wx 101/09Obergericht25.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 101/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-25

Aktenzeichen: 15 Wx 101/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0325.15WX101.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 26.10./27.11.2008 ge-gen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 16.10.2008 wird zurückge-wiesen.

Der Beteiligte zu 1. hat die dem Beteiligten zu 2. in der II. Instanz entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

In der III. Instanz findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.

Der Gegenstandswert für die II. und III. Instanz wird auf jeweils 366,52 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.