15 Wx 101/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-25, 15 Wx 101/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-25, 15 Wx 101/09
15 Wx 101/09Obergericht25.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 101/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: 15 Wx 101/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0325.15WX101.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 26.10./27.11.2008 ge-gen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 16.10.2008 wird zurückge-wiesen.
Der Beteiligte zu 1. hat die dem Beteiligten zu 2. in der II. Instanz entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
In der III. Instanz findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.
Der Gegenstandswert für die II. und III. Instanz wird auf jeweils 366,52 € festgesetzt.
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