13 WF 55/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, 13 WF 55/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, 13 WF 55/10
13 WF 55/10Obergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 WF 55/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 13 WF 55/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0413.13WF55.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts
– Familiengericht – Münster vom 14. Januar 2010 abgeändert.
Die Kosten des Ordnungsgeldverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt bis zu 500 €.
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