27 U 133/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, 27 U 133/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, 27 U 133/09
27 U 133/09Obergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 133/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 27 U 133/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0413.27U133.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 111.905,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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