I-21 U 94/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, I-21 U 94/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-13, I-21 U 94/09
I-21 U 94/09Obergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 94/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: I-21 U 94/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0413.I21U94.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.03.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 78.931,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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