8 U 5/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-14, 8 U 5/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 8 U 5/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0414.8U5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung sowie die Kosten der Nichtzulas-sungsbeschwerde. Jedoch werden infolge der Zurückverweisung des Rechtsstreits entstandene Gerichtskosten nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für die Berufung: 42.000,--€
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