I-6 U 160/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-15, I-6 U 160/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-15, I-6 U 160/09
I-6 U 160/09Obergericht15.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-15
Aktenzeichen: I-6 U 160/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0415.I6U160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Juli 2009 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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