Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-15, I-6 U 160/09

I-6 U 160/09Obergericht15.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 160/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: I-6 U 160/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0415.I6U160.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Juli 2009 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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