1 Ws 288/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-17, 1 Ws 288/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-17, 1 Ws 288/10
1 Ws 288/10Obergericht17.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 288/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-17
Aktenzeichen: 1 Ws 288/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0417.1WS288.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die unter Ziff. 4 e) des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer des Land¬gerichts Dortmund bei dem Amtsgericht Castrop-Rauxel vom 25.03.2010 in der Fassung des Beschlusses vom 12.04.2010 enthaltenen Weisungen
werden aufgehoben.
Die notwendigen Auslagen des Verurteilten für das Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt (§ 473 Abs. 3 StPO).
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