31 U 86/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-19, 31 U 86/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 86/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-19
Aktenzeichen: 31 U 86/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0419.31U86.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die von den Klägern auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ###.###.##3 geleisteten Teilzahlungen ab dem 01.01.2005 mit einem Zinssatz von 4% neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinausbezahlten Zinsen ab dem 01.01.2005 zu erstatten.
Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer ########3 anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von nominal 4 % p.a. schulden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger 96 % zu und die Beklagte 4 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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