Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-19, 31 U 86/09

31 U 86/09Obergericht19.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 86/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-19

Aktenzeichen: 31 U 86/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0419.31U86.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von den Klägern auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ###.###.##3 geleisteten Teilzahlungen ab dem 01.01.2005 mit einem Zinssatz von 4% neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinausbezahlten Zinsen ab dem 01.01.2005 zu erstatten.

Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer ########3 anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von nominal 4 % p.a. schulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger 96 % zu und die Beklagte 4 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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