2 RBs 31/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-20, 2 RBs 31/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-20, 2 RBs 31/10
2 RBs 31/10Obergericht20.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 31/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-20
Aktenzeichen: 2 RBs 31/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0420.2RBS31.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Schwelm zurückverwiesen.
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