Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-23, 7 U 99/09

7 U 99/09Obergericht23.04.2010

Regest

Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Verbundgeschäftes beim finanzierten Beitritt zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 99/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-23

Aktenzeichen: 7 U 99/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0423.7U99.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 346, 355, 357, 358, 495 BGB; § 17 EigZulG

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Verbundgeschäftes beim finanzierten Beitritt zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 16 Zivilkammer des Landgerichts Münster (O16 O 142 / 09 ) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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