7 U 99/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-23, 7 U 99/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-23, 7 U 99/09
7 U 99/09Obergericht23.04.2010
Regest
Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Verbundgeschäftes beim finanzierten Beitritt zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-23
Aktenzeichen: 7 U 99/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0423.7U99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 346, 355, 357, 358, 495 BGB; § 17 EigZulG
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Verbundgeschäftes beim finanzierten Beitritt zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Genossenschaft
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 16 Zivilkammer des Landgerichts Münster (O16 O 142 / 09 ) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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