Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-26, 3 U 62/09

3 U 62/09Obergericht26.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 62/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-26

Aktenzeichen: 3 U 62/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0426.3U62.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.03.2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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