25 W 133/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, 25 W 133/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, 25 W 133/10
25 W 133/10Obergericht27.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 133/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 25 W 133/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.25W133.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert.
Die auf Grund des vor dem 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm geschlossenen Vergleichs vom 04.02.2009 von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 4.069,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2010 festgesetzt.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert beträgt 1.038,33 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.