Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, 4 U 221/09

4 U 221/09Obergericht27.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 221/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: 4 U 221/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.4U221.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 2009 verkündete Ur-teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.000,- EUR zuzüglich

8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2008 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger 97 % und die Beklagte 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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