4 U 221/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, 4 U 221/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 221/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 4 U 221/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.4U221.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 2009 verkündete Ur-teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.000,- EUR zuzüglich
8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2008 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger 97 % und die Beklagte 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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