I-15 Wx 234 u. 235/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, I-15 Wx 234 u. 235/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, I-15 Wx 234 u. 235/09
I-15 Wx 234 u. 235/09Obergericht27.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 234 u. 235/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: I-15 Wx 234 u. 235/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.I15WX234U235.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weiteren Beschwerden werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf insgesamt 240.000,00 € festgesetzt. Er beträgt im Umfang der Zurückweisung der Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) und 2) jeweils 120.000,00 €.
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