Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, I-15 Wx 234 u. 235/09

I-15 Wx 234 u. 235/09Obergericht27.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 234 u. 235/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: I-15 Wx 234 u. 235/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.I15WX234U235.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weiteren Beschwerden werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf insgesamt 240.000,00 € festgesetzt. Er beträgt im Umfang der Zurückweisung der Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) und 2) jeweils 120.000,00 €.

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