I-7 U 98/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, I-7 U 98/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-27, I-7 U 98/09
I-7 U 98/09Obergericht27.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 98/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: I-7 U 98/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.I7U98.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (012 O 287/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 46.890,49 EUR festgesetzt.
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