15 W 382/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-04, 15 W 382/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-04, 15 W 382/09
15 W 382/09Obergericht04.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 382/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-04
Aktenzeichen: 15 W 382/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0504.15W382.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Wohnungseigentümergemeinschaft N-Str. 23, 25, 27 in F in Abteilung I des Grundbuchs von I Blatt 3## als Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks einzutragen.
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