I-4 U 12/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-04, I-4 U 12/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-04, I-4 U 12/10
I-4 U 12/10Obergericht04.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-04
Aktenzeichen: I-4 U 12/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0504.I4U12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte M in Höhe von 626,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Juli 2009 freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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