4 W 48/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-10, 4 W 48/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 48/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-10
Aktenzeichen: 4 W 48/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0510.4W48.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,- € der Antragstellerin auferlegt.
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