II-6 UF 184/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-10, II-6 UF 184/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-10, II-6 UF 184/09
II-6 UF 184/09Obergericht10.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-6 UF 184/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-10
Aktenzeichen: II-6 UF 184/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0510.II6UF184.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) vom 10.11.2009 und des Beteiligten zu 4) vom 05.12.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 29.10.2009 aufgehoben.
Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf ein monatliches Umgangsrecht mit seiner Tochter Y wird zurückgewiesen.
Das Umgangsrecht des Beteiligten zu 2) mit seiner Tochter Y wird bis zum 30.06.2012 ausgeschlossen.
Der Beteiligten zu 1) wird zur Auflage gemacht, sich umgehend in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben, die das Ziel hat, ihre Ängste vor der Gewährung eines Umgangs zu beseitigen. Die Beteiligte hat den Beginn der psychotherapeutischen Behandlung gegenüber dem Amtsgericht – Familiengericht – Detmold bis zum 31.08.2010 anzuzeigen.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Verfahren der Beschwerdeinstanz ist gerichtsgebührenfrei. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens werden auf jeweils 3.000,00 € festgesetzt.
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