I-4 U 14/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-11, I-4 U 14/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-11, I-4 U 14/10
I-4 U 14/10Obergericht11.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 14/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: I-4 U 14/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0511.I4U14.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 2 I Nr. 1; 3; 4 Nr. 7 UWG; §§ 823, 824 BGB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04. Dezember 2009 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zu-rückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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