I-3 U 134/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-12, I-3 U 134/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-12, I-3 U 134/09
I-3 U 134/09Obergericht12.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 134/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: I-3 U 134/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0512.I3U134.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.07.2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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