Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-17, I-3 U 132/09

I-3 U 132/09Obergericht17.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 132/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-17

Aktenzeichen: I-3 U 132/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0517.I3U132.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.06.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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