Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-20, II-2 UF 280/09

II-2 UF 280/09Obergericht20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-2 UF 280/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: II-2 UF 280/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0520.II2UF280.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Kindesmutter werden die Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengericht – Witten vom 16.11.2009 und vom 4.12.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird angeordnet, dass das minderjährige Kind M (geb. am 11.10.2006) bei den Pflegeeltern zu verbleiben hat.

Die elterliche Sorge der Kindesmutter für das minderjährige Kind bleibt bestehen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens (erster und zweiter Instanz) werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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