11 U 129/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-26, 11 U 129/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-26, 11 U 129/08
11 U 129/08Obergericht26.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 129/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-26
Aktenzeichen: 11 U 129/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0526.11U129.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juni 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten und des Streithelfers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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