Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-27, I-4 U 213/09

I-4 U 213/09Obergericht27.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 213/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-27

Aktenzeichen: I-4 U 213/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0527.I4U213.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. November 2009 verkündete Ur-teil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zu-rückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte Sicherheit in dieser Höhe vor der Vollstreckung leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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