I-5 U 55/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-27, I-5 U 55/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-27, I-5 U 55/10
I-5 U 55/10Obergericht27.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 55/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-27
Aktenzeichen: I-5 U 55/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0527.I5U55.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers vom 30.04.2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers vom 30.04.2010 gegen das am 26.02. 2010 verkündete Urteil Zivilkammer I des Landgerichts Detmold wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz nach einem Streitwert von bis 10.000,00 €.
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