II-2 UF 109/05•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-01, II-2 UF 109/05
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-01, II-2 UF 109/05
II-2 UF 109/05Obergericht01.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 UF 109/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-01
Aktenzeichen: II-2 UF 109/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0601.II2UF109.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Pensionskasse E (kurz: E) wird das am 28.1.2005 verkündete Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen hinsichtlich des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Vom Versicherungskonto Nr. ######076 des Antragsgegners bei der S werden auf das Versicherungskonto Nr. ######516 der Antragstellerin bei der X Rentenanwartschaften in Höhe von insgesamt 193,03 € monatlich, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31.10.2002, übertragen.
Der Monatsbeitrag der übertragenen Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Rechtsbeschwerde werden gegeneinander aufgehoben. Im Übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz.
Der Beschwerdewert beträgt 1.000 €.
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