Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-02, I-20 U 5/10

I-20 U 5/10Obergericht02.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 5/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-02

Aktenzeichen: I-20 U 5/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0602.I20U5.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das am 04.12.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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