Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-04, I-15 Wx 68/10

I-15 Wx 68/10Obergericht04.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 68/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-04

Aktenzeichen: I-15 Wx 68/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0604.I15WX68.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, der Beschluss des Amtsge-richts Hattingen vom 07.08.2008 abgeändert.

Die dem Beteiligten zu 1) gesetzte Inventarfrist wird auf einen Monat ab Zustellung der vorliegenden Entscheidung des Senats verlängert.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in allen Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz beträgt 4.000,00 Euro.

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