I-6 U 195/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-07, I-6 U 195/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-07, I-6 U 195/09
I-6 U 195/09Obergericht07.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 195/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-07
Aktenzeichen: I-6 U 195/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0607.I6U195.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurück-gewiesen, dass die Beklagten verurteilt werden, über die erstinstanzlichen Beträge hinaus als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 400,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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