Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-07, I-6 U 195/09

I-6 U 195/09Obergericht07.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 195/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-07

Aktenzeichen: I-6 U 195/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0607.I6U195.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurück-gewiesen, dass die Beklagten verurteilt werden, über die erstinstanzlichen Beträge hinaus als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 400,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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