Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-08, 10 U 126/09

10 U 126/09Obergericht08.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-08

Aktenzeichen: 10 U 126/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0608.10U126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. August 2009 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Verurteilung zur Auskunftserteilung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € und die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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